- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von einer Urne ist möglich.
- Die Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Die Kennzeichnung erfolgt durch eine bodengleich eingelassene Namenstafel, welche von der Friedhofsverwaltung erworben werden muss.